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Stundenverrechnungssatz-Rechner für die Gebäudereinigung

Berechnen Sie in einer Minute, was eine verrechenbare Stunde Ihren Betrieb kostet und welchen Satz Sie ansetzen sollten. Mit Urlaub, Feiertagen, Krankheit, Nebenkosten, Material, Verwaltung und Gewinn. Kostenlos, ohne Anmeldung, ohne Datenübertragung.

Ihre Annahmen

Alle Felder sind mit Beispielwerten vorbelegt. Nichts wird gespeichert oder übertragen, die Berechnung läuft nur in Ihrem Browser.

Beispiel: Branchenmindestlohn Lohngruppe 1 seit 1.1.2026 (Stand 4.11.2026). Setzen Sie Ihren tatsächlichen Lohn ein.
Vertragliche Arbeitstage je Woche.
Durchschnittliche bezahlte Stunden je Arbeitstag.
Beispiel: Obergrenze. Prüfen Sie Ihren Vertrag und Tarif.
Feiertage, die auf Arbeitstage fallen.
Annahme. Nehmen Sie Ihre eigene Erfahrung.
Fahrt, Schulung, Besprechung. Annahme.
Arbeitgeberanteile. Annahme, bitte mit der Lohnabrechnung abgleichen.
Annahme.
Aufschlag auf die bisherigen Kosten. Annahme.
Aufschlag auf die Selbstkosten. Annahme.

Ergebnis

Stundenverrechnungssatz (netto)29,86 €

Verrechenbare Stunden pro Jahr1.596
Jahreslohn inklusive Nebenkosten37.752 €
Lohnkosten je verrechenbarer Stunde23,65 €
Mit Geräten und Material25,15 €
Selbstkosten je Stunde (mit Verwaltung)28,17 €
Stundenverrechnungssatz (mit Wagnis und Gewinn)29,86 €

Die Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sind nicht enthalten. Sie erhöhen den Lohn der betroffenen Stunden. Mit den Beispielwerten stimmt das Ergebnis mit der Rechnung im Blogbeitrag überein.

So rechnet der Rechner

  1. Bezahlte Stunden: Arbeitstage pro Woche × 52 × Stunden pro Tag. Mal Lohn, plus Lohnnebenkosten, ergibt die Jahreskosten für Lohn.
  2. Anwesenheit: Bezahlte Tage minus Urlaub, Feiertage und Krankheit, mal Stunden pro Tag. Davon sind nur Stunden ohne nicht verrechenbare Zeit abrechenbar.
  3. Lohnkosten je verrechenbarer Stunde: Jahreskosten für Lohn geteilt durch verrechenbare Stunden.
  4. Dazu kommen Geräte und Material, dann Verwaltung als Prozentaufschlag und zuletzt Wagnis und Gewinn als Prozentaufschlag auf die Selbstkosten.

Dazu im Blog

Diese Werkzeuge sind allgemeine Hilfen und keine Rechts-, Steuer- oder Kalkulationsberatung. Alle Beispielwerte sind Annahmen. Prüfen Sie sie für Ihren Betrieb.