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Mindestpreis Reinigungsangebot: Verlustaufträge vermeiden

Euro-Geldscheine liegen auf einem Haufen Euro-Münzen
Foto: Willfried Wende auf Pexels
Kurz gesagt: Ein Auftrag trägt sich, wenn der Erlös je tatsächlicher Stunde über Ihren Selbstkosten je Stunde liegt, nicht nur über dem Mindestlohn. Der Branchenmindestlohn der Lohngruppe 1 beträgt 15,00 Euro (Stand: 4.11.2026; für 2027 offen). Die Kippgrenze finden Sie, indem Sie den Monatspreis durch Ihren Selbstkostensatz teilen und mit den gebuchten Ist-Stunden vergleichen.

Ein Reinigungsauftrag kann voll ausgelastet sein und trotzdem Geld kosten. Das passiert, wenn der Preis nicht zu den tatsächlich gebrauchten Stunden passt. Dieser Beitrag zeigt, woran Sie Verlustaufträge erkennen, welche Untergrenze der Mindestlohn setzt, wie eine einfache Nachkalkulation mit Soll- und Ist-Stunden aussieht und was das Vergaberecht unter „Auskömmlichkeit“ versteht. Stand: 4.11.2026.

Woran erkenne ich einen Verlustauftrag, und welche Untergrenze setzt der Mindestlohn?

Ein Auftrag ist ein Verlustauftrag, wenn der Erlös je tatsächlich geleisteter Stunde niedriger ist als Ihre Selbstkosten je Stunde. Selbstkosten sind alle Kosten, die eine Arbeitsstunde verursacht: Lohn, Nebenkosten, Ausfallzeiten, Geräte und Verwaltung. Wie Sie diese Zahl berechnen, steht im Beitrag zum Stundenverrechnungssatz.

Eine harte Untergrenze setzt der Lohn. Für die Lohngruppe 1 (Innen- und Unterhaltsreinigung) beträgt der Branchenmindestlohn seit dem 1.1.2026 laut Tarifvertrag zum Mindestlohn, § 2, 15,00 Euro je Stunde. Ausschreibungen verlangen in ihren Kalkulationsblättern, dass mindestens der geltende Mindestlohn angesetzt wird (Beispiel: Unterlagen auf evergabe.de, sekundär). Der Lohn allein ist aber nicht der Preis: Er ist nur der erste Posten Ihrer Kostenkette.

Stand: 4.11.2026. Die Mindestlohnverordnung läuft mit Ablauf des 31.12.2026 aus; für 2027 ist kein Betrag beschlossen. Der gesetzliche Mindestlohn beträgt 13,90 Euro und steigt zum 1.1.2027 auf 14,60 Euro (Bundesregierung). Wie die Tarifrunde dazu steht, lesen Sie im Beitrag Tarifrunde 2026/27.

Warnzeichen für einen Verlustauftrag aus der Praxis (redaktionelle Zusammenstellung):

  • Die gebuchten Ist-Stunden liegen dauerhaft über den kalkulierten Soll-Stunden.
  • Der Preis wurde nach einem Quadratmeterpreis aus dem Netz gesetzt, nicht aus Stunden.
  • Der Lohn im Angebot stammt aus einem Vorjahr.
  • Fahrt- und Rüstzeiten zwischen Objekten tauchen in der Kalkulation nicht auf.
  • Sie müssen regelmäßig unbezahlt „nachbessern“, um den Kunden zu halten.

Wie mache ich eine Nachkalkulation mit Soll-Ist-Stunden?

Sie vergleichen je Objekt den Monatspreis mit den Kosten der tatsächlich gebuchten Stunden. Dazu brauchen Sie drei Zahlen: den vereinbarten Preis, die gebuchten Ist-Stunden und Ihren Selbstkostensatz je Stunde.

Beispielrechnung mit angenommenen Werten. Es gelten die Beispielannahmen aus dem Beitrag zum Stundenverrechnungssatz: Selbstkostensatz 28,17 Euro je Stunde, Verrechnungssatz 29,86 Euro. Das Objekt ist ein frei erfundenes Beispiel; kein Marktwert.

GrößePlan (Soll)Tatsächlich (Ist)
Monatspreis netto700,00 Euro700,00 Euro
Stunden2227
Selbstkosten (Stunden × 28,17 Euro)619,74 Euro760,59 Euro
Ergebnis+ 80,26 Euro− 60,59 Euro
Erlös je Stunde31,82 Euro25,93 Euro

Bei 22 Stunden trägt das Objekt, denn der Preis liegt über dem Stundenverrechnungssatz mal Zeit (22 × 29,86 Euro = 656,92 Euro). Bei 27 Stunden fehlen rund 60 Euro im Monat. Die Kippgrenze liegt bei 700 Euro ÷ 28,17 Euro = 24,85 Stunden: Alles darüber ist in diesem Beispiel ein Verlust. Der Erlös je Ist-Stunde von 25,93 Euro liegt unter den Selbstkosten, obwohl er weit über dem Mindestlohn von 15,00 Euro liegt. Genau deshalb reicht der Blick auf den Lohn nicht.

Prüfen Sie dafür monatlich je Objekt die Soll-Ist-Abweichung. Weichen die Stunden wiederholt ab, korrigieren Sie entweder die Leistung (weniger Intervalle, weniger Fläche) oder den Preis.

Warum sind m²-Preislisten aus dem Netz kein Maßstab?

Weil sie widersprüchlich sind und Ihre Kosten nicht kennen. Eine Anbieterseite nennt für Büroreinigung 2 bis 5 Euro je Quadratmeter (meister-job.de), andere Quellen 1,50 bis 4 Euro; Stundensätze werden mit 25 bis 40 Euro angegeben. Teile dieser Angaben stammen aus dem Jahr 2021, also vor den Tariferhöhungen der letzten Jahre. Der Mindestlohn der Lohngruppe 1 stieg von 13,50 Euro im Jahr 2024 auf 15,00 Euro im Jahr 2026, also um 11,1 Prozent (BIV vom 29.12.2025).

Diese Zahlen sind Anbieterangaben aus Marketingseiten, die Methodik ist unklar. Einen „fairen“ Quadratmeterpreis oder eine übliche Gewinnmarge lässt sich daraus nicht ableiten. Zwei Büros mit gleicher Fläche können sehr unterschiedlich viel Zeit brauchen; welche Richtwerte es dafür gibt, zeigt der Beitrag Leistungswerte in m² pro Stunde.

Was bedeutet „Auskömmlichkeit“ im Vergaberecht?

Ein Angebot ist auskömmlich, wenn der Preis die tatsächlichen Kosten der Leistung deckt. Bei öffentlichen Ausschreibungen prüft der Auftraggeber das bei ungewöhnlich niedrigen Preisen. Nach § 60 der Vergabeverordnung (VgV) fordert er dann Aufklärung; wird festgestellt, dass Vorgaben wie Mindestlohn oder Tarif nicht eingehalten sind, ist das Angebot abzulehnen (§ 128 GWB). So fasst es die Fachpresse zusammen (Cosinex, Buzer).

Weitere Einordnungen aus der Fachpresse, die als Orientierung und nicht als Garantie zu lesen sind:

  • Ein Unterkostenangebot ist grundsätzlich zulässig; Zweifel an der Auskömmlichkeit gehen allerdings zulasten des Bieters.
  • Als Aufgreifschwelle für eine Prüfung werden häufig rund 20 Prozent Abstand zu anderen Angeboten genannt; die Rechtsprechung dazu ist uneinheitlich.
  • Das Oberlandesgericht Frankfurt stützte sich 2022 auf Richtwerte von RAL-Gütegemeinschaft und REFA und sah in erheblichen Abweichungen Zweifel an der Auskömmlichkeit (Beschluss vom 7.4.2022, 11 Verg 1/22; nur über eine Zusammenfassung belegt).

Hinweis: Das Vergabebeschleunigungsgesetz soll § 60 VgV ab dem 1.7.2026 geändert haben; der Inhalt der Änderung wurde hier nicht geprüft. Lesen Sie die aktuelle Fassung, bevor Sie sich auf die Zahlen verlassen. Mehr zur Teilnahme finden Sie im Beitrag Ausschreibung Gebäudereinigung.

Was tun, wenn ein Objekt nicht trägt?

Sprechen Sie mit dem Kunden, bevor der Verlust sich verfestigt. Die Hebel sind die Leistung, die Stunden oder der Preis; welcher davon möglich ist, hängt vom Vertrag ab.

  1. Zahlen sichern: Belegen Sie mit mindestens drei Monaten Soll-Ist-Daten, wo die Mehrstunden entstehen.
  2. Leistung anpassen: Intervalle, Flächen oder Reinigungsverfahren anpassen und im Leistungsverzeichnis festhalten.
  3. Preis anpassen: Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn der Vertrag sie zulässt oder der Kunde zustimmt. Klauseln beschreibt der Beitrag Preiserhöhung und Lohngleitklausel.
  4. Vertragslage prüfen: Welche Kündigungsfristen gelten, ist im Einzelfall im Vertrag nachzulesen; allgemeine Fristen sind nicht belegt. Lassen Sie wichtige Entscheidungen von einem Fachanwalt prüfen.
  5. Zukunft sichern: Rechnen Sie Neuangebote mit den gelernten Zeiten, nicht mit den alten Annahmen.

Wie Putzbetrieb dabei helfen kann

Putzbetrieb führt im Bereich „Zeiten“ einen Soll-Ist-Vergleich je Objekt und bietet in Angeboten eine Live-Marge nach Selbstkosten. Das hilft, die Tabelle oben nicht jeden Monat von Hand zu rechnen. Putzbetrieb befindet sich in der Pilotphase; Screenshots und Beispiele zeigen erfundene Demodaten und sind keine echten Betriebsdaten.

Was Sie jetzt prüfen sollten

  • Berechnen Sie Ihren Selbstkostensatz je Stunde und halten Sie ihn schriftlich fest.
  • Rechnen Sie für jedes Objekt: Monatspreis ÷ Selbstkostensatz = Kippgrenze in Stunden.
  • Vergleichen Sie die Kippgrenze mit den gebuchten Ist-Stunden der letzten drei Monate.
  • Prüfen Sie, ob in Ihren Angeboten der aktuelle Tarif steht (Lohngruppe 1: 15,00 Euro, Stand 4.11.2026) und ob für 2027 ein Szenario gerechnet ist.
  • Vergleichen Sie Ihre Preise nicht mit Quadratmeter-Listen aus dem Netz.
  • Halten Sie bei Ausschreibungen Ihr Kalkulationsblatt so bereit, dass Sie Aufklärungsfragen nachvollziehbar beantworten können.

Häufige Fragen

Ab welchem Preis lohnt sich ein Auftrag nicht mehr?

Wenn der Monatspreis geteilt durch Ihren Selbstkostensatz weniger Stunden ergibt, als Sie tatsächlich brauchen. Diese Kippgrenze rechnen Sie je Objekt aus; ein allgemeingültiger Mindestpreis lässt sich nicht nennen.

Wie erkenne ich Unterkalkulation?

Durch Nachkalkulation: Vergleichen Sie Soll- und Ist-Stunden je Objekt. Liegen die Ist-Stunden dauerhaft über der Kippgrenze, trägt das Objekt nicht.

Was heißt Auskömmlichkeit bei einem Angebot?

Der Preis deckt die tatsächlichen Kosten der Leistung. Öffentliche Auftraggeber prüfen das bei ungewöhnlich niedrigen Angeboten (§ 60 VgV) und lehnen ab, wenn Mindestlohn oder Tarif nicht eingehalten sind.

Wie viel kostet Büroreinigung pro m² für den Betrieb?

Das lässt sich nicht pauschal sagen. Im Netz genannte Preise von 1,50 bis 5 Euro je m² sind Anbieterangaben mit widersprüchlicher Methodik. Rechnen Sie über Stunden statt über die Fläche.

Quellen und Stand

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Stand der Angaben: 04.11.2026. Prüfen Sie zeitkritische Zahlen vor der Anwendung.

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