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Stundenverrechnungssatz Gebäudereinigung berechnen

Hand hält einen Taschenrechner über einer Rechnung auf einem Klemmbrett
Foto: Kindel Media auf Pexels
Kurz gesagt: Den Stundenverrechnungssatz berechnen Sie per Zuschlagskalkulation: Stundenlohn, Lohnnebenkosten, Ausfallzeiten, Geräte, Verwaltung sowie Wagnis und Gewinn. Lohnbasis 2026 ist in der Lohngruppe 1 laut Tarifvertrag 15,00 Euro je Stunde; für 2027 ist kein Betrag beschlossen (Stand: 4.11.2026). Branchenübliche Zuschlagssätze sind nicht veröffentlicht, Sie brauchen Ihre eigenen.

Wer Preise aus dem Bauch nennt, merkt oft erst nach Monaten, dass ein Objekt Geld kostet. Der Stundenverrechnungssatz ist die Zahl, mit der Sie jedes Angebot rechnen: der Preis, den Sie je Arbeitsstunde mindestens erzielen müssen, damit nach Lohn, Nebenkosten und Gemeinkosten etwas übrig bleibt. Dieser Beitrag zeigt den Rechenweg Schritt für Schritt, mit einem Beispiel aus angenommenen Werten. Stand: 4.11.2026.

Was ist der Stundenverrechnungssatz und wofür braucht man ihn?

Der Stundenverrechnungssatz ist der Betrag in Euro, den Sie für eine verrechenbare Arbeitsstunde in Rechnung stellen müssen, um alle Kosten zu decken und einen Gewinn zu erzielen. Er ist die Grundlage für Angebote, für Ausschreibungs-Preisblätter und für die Nachkalkulation.

Die Berechnung folgt einer einfachen Logik. Nach Fachliteratur und Kalkulationshilfen ist der Preis in der Gebäudereinigung das Produkt aus Stundensatz und benötigter Zeit, nicht aus Fläche allein (siehe etwa whk-controlling und clean-invoice, sekundäre Quellen). Wie viel Zeit ein Objekt braucht, behandelt der Beitrag Leistungswerte in m² pro Stunde.

Wie ist die Zuschlagskalkulation aufgebaut?

Sie beginnt beim Stundenlohn und legt darauf Zuschläge. Das ist die übliche Methode in der Gebäudereinigung; beschrieben wird sie als Zuschlagskalkulation mit dem Stundenlohn als Basis (Handbuch-Auszug, über Suchzusammenfassung belegt, sekundär). Als Kostenpositionen werden dort Sozialversicherung und Lohnnebenkosten, Geräte, Fahrzeuge, Verwaltung sowie Wagnis und Gewinn genannt.

StufeInhalt
1. Lohn je StundeTariflohn der Lohngruppe, die Sie einsetzen
2. LohnnebenkostenArbeitgeberanteile zur Sozialversicherung und weitere Lohnnebenkosten
3. AusfallzeitenUrlaub, Feiertage, Krankheit: bezahlt, aber nicht verrechenbar
4. Nicht verrechenbare ZeitFahrten zwischen Objekten, Schulung, Besprechungen
5. Geräte, Material, FahrzeugeKosten je verrechenbarer Stunde
6. Verwaltung (Gemeinkosten)Büro, Versicherung, Software, Leitung
7. Wagnis und GewinnRisikoaufschlag und Ihr Betriebsergebnis

Eine Warnung vorab: Veröffentlichte Zuschlagssätze für Lohnnebenkosten, Fehlzeiten, Verwaltung oder Gewinn speziell für die Gebäudereinigung gibt es nach den ausgewerteten Quellen nicht; auch der Bundesinnungsverband (BIV) veröffentlicht keine. Werte aus dem Baugewerbe lassen sich nicht übertragen. Die Prozentsätze Ihres Betriebs müssen Sie aus Ihrer eigenen Buchhaltung und Lohnabrechnung ermitteln.

Welche Lohnbasis gilt 2026?

Für die Lohngruppe 1 (Innen- und Unterhaltsreinigung) beträgt der Branchenmindestlohn seit dem 1.1.2026 laut Tarifvertrag zum Mindestlohn, § 2, 15,00 Euro je Stunde. Für die Lohngruppe 6 (Glas- und Fassadenreinigung) sind es 18,40 Euro. Die Werte bestätigt auch die Pressemitteilung des BIV vom 29.12.2025.

Stand: 4.11.2026. Die Verordnung zum Mindestlohn läuft mit Ablauf des 31.12.2026 aus. Für 2027 ist kein Betrag beschlossen; die Tarifverhandlungen blieben laut rationell reinigen auch in der dritten Runde am 3.11.2026 ohne Ergebnis. Rechnen Sie Angebote mit Laufzeit über den Jahreswechsel deshalb als Szenario, wie der Beitrag zur Tarifrunde 2026/27 erläutert.

Beim Urlaub nennt der Verband BIV tariflich 30 Tage; Quellen widersprechen sich bei der Staffelung. Wenn Sie in der Kalkulation die 30 Tage ansetzen, rechnen Sie mit der Obergrenze, also eher vorsichtig.

Ein Rechenbeispiel mit eigenen Annahmen

Beispielrechnung mit angenommenen Werten. Die Annahmen sind Beispielannahmen des Autors und kein Marktwert. Ersetzen Sie sie durch Ihre eigenen Zahlen.

AnnahmeWert
Stundenlohn (Lohngruppe 1, 2026)15,00 Euro
Arbeitszeit5-Tage-Woche, 8 Stunden: 260 bezahlte Tage = 2.080 Stunden
Ausfalltage30 Urlaub (Obergrenze), 10 Feiertage, 10 Krankheit = 50 Tage
Nicht verrechenbare Zeit5 Prozent der Anwesenheitsstunden (Fahrt, Schulung)
Lohnnebenkosten21 Prozent auf den Lohn
Geräte, Material, Fahrzeug1,50 Euro je verrechenbarer Stunde
Verwaltung (Gemeinkosten)12 Prozent auf die bisherigen Kosten
Wagnis und Gewinn6 Prozent auf die Selbstkosten

Daraus ergibt sich Schritt für Schritt:

  1. Jahreslohn: 2.080 Stunden × 15,00 Euro = 31.200 Euro; dazu 21 Prozent Nebenkosten (6.552 Euro) = 37.752 Euro.
  2. Anwesenheit: 210 Tage × 8 Stunden = 1.680 Stunden; davon 95 Prozent verrechenbar = 1.596 Stunden.
  3. Lohnkosten je verrechenbarer Stunde: 37.752 Euro ÷ 1.596 Stunden = 23,65 Euro.
  4. Plus Geräte und Material (1,50 Euro) = 25,15 Euro; plus 12 Prozent Verwaltung = 28,17 Euro Selbstkosten.
  5. Plus 6 Prozent Wagnis und Gewinn = 29,86 Euro Stundenverrechnungssatz (netto).

Wie empfindlich der Satz auf eine einzelne Annahme reagiert, zeigt eine zweite Rechnung: Bei 20 statt 10 Krankheitstagen sinken die verrechenbaren Stunden auf 1.520, die Lohnkosten je Stunde steigen auf 24,84 Euro und der Satz auf 31,27 Euro. Zehn zusätzliche Krankheitstage kosten in diesem Beispiel also rund 1,41 Euro je Stunde. Diese Zahlen sagen nichts über Ihren Betrieb aus, nur über das Verfahren.

Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sind in der Rechnung nicht enthalten. Sie erhöhen den Lohn der betroffenen Stunden; was dazu nach dem Rahmentarifvertrag gilt, behandelt der Beitrag Nachtzuschlag in der Gebäudereinigung.

Welche Fehler kosten Marge, und wie prüfe ich den Satz?

Am häufigsten sind veraltete Lohnkosten und vergessene Ausfallzeiten. Als typische Fehler in Kalkulationen nennen Anbieter-Ratgeber veraltete Lohnkosten und pauschale m²-Preise (sekundär). Hinzu kommt aus der Praxis:

  • Der Lohn aus dem Vorjahr wird weiterverwendet; seit 1.1.2026 gelten für die Lohngruppe 1 15,00 Euro statt 14,25 Euro im Jahr 2025.
  • Urlaubs- und Krankheitstage werden vergessen oder zu niedrig angesetzt.
  • Fahrtzeiten zwischen Objekten fehlen, weil sie im Angebot nicht auftauchen.
  • Der Satz wird mit einem Marktpreis „von der Website“ abgeglichen statt mit den eigenen Kosten.

Zum letzten Punkt: Eine Anbieterseite nennt Stundensätze von 25 bis 40 Euro (clean-invoice, Anbieterangabe, Methodik unklar). Das ist kein Maßstab, und ein bestimmter Mindestbetrag lässt sich daraus nicht ableiten. Maßgeblich sind Ihre Kosten.

Prüfen Sie Ihren Satz über die Nachkalkulation: Vergleichen Sie nach einigen Monaten die geplanten Stunden je Objekt mit den tatsächlich gebuchten. Weichen Ist-Stunden dauerhaft nach oben ab, stimmt die Zeitannahme nicht, selbst wenn der Satz richtig ist. Der Beitrag Mindestpreis im Reinigungsangebot zeigt diese Nachkalkulation als Beispiel, und die Anpassung nach Lohnsprüngen der Beitrag Preiserhöhung und Lohngleitklausel.

Wie Putzbetrieb dabei helfen kann

Putzbetrieb enthält einen Kalkulator, der aus einem Raumbuch Stunden und eine Monatspauschale ableitet und den Aufbau des Stundensatzes mit Anteilen zeigt; die Annahmen lassen sich ändern. Putzbetrieb befindet sich in der Pilotphase und ist keine geprüfte Kalkulationsvorlage. Die Rechnung oben funktioniert auch in einer Tabelle.

Was Sie jetzt prüfen sollten

  • Setzen Sie als Lohnbasis den aktuellen Tarif an (Lohngruppe 1: 15,00 Euro, Stand 4.11.2026) und prüfen Sie, welche Lohngruppen Sie tatsächlich einsetzen.
  • Ermitteln Sie Ihre eigenen Prozentsätze für Lohnnebenkosten, Ausfallzeiten und Verwaltung aus Ihrer Buchhaltung.
  • Rechnen Sie Urlaub, Feiertage und Krankheit ausdrücklich mit, nicht pauschal.
  • Rechnen Sie für 2027 mindestens zwei Szenarien, solange der Tarif offen ist.
  • Vergleichen Sie Soll- und Ist-Stunden je Objekt und passen Sie den Satz an, wenn die Abweichung bleibt.
  • Bewahren Sie die Kalkulation je Angebot auf, damit Sie sie bei Ausschreibungen und Preisgesprächen erklären können.

Häufige Fragen

Wie berechne ich meinen Stundensatz?

Per Zuschlagskalkulation: vom Tariflohn über Lohnnebenkosten, Ausfallzeiten, Geräte und Verwaltung bis zu Wagnis und Gewinn, geteilt durch die verrechenbaren Stunden. Ein Beispiel mit angenommenen Werten steht oben im Beitrag.

Welche Zuschläge gehören in die Kalkulation?

Lohnnebenkosten, Ausfallzeiten (Urlaub, Feiertage, Krankheit), nicht verrechenbare Zeit, Geräte und Fahrzeuge, Verwaltung sowie Wagnis und Gewinn. Branchenübliche Prozentsätze sind nicht veröffentlicht.

Welcher Lohn gilt 2026 in der Lohngruppe 1?

15,00 Euro je Stunde seit dem 1.1.2026 laut Tarifvertrag zum Mindestlohn. Die Verordnung läuft zum 31.12.2026 aus; für 2027 ist kein Betrag beschlossen (Stand: 4.11.2026).

Reicht ein Preis pro Quadratmeter aus?

Nein, der Preis ergibt sich aus Stundensatz mal benötigter Zeit. Ein pauschaler Quadratmeterpreis blendet Zeitbedarf und Turnus aus.

Quellen und Stand

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Stand der Angaben: 04.11.2026. Prüfen Sie zeitkritische Zahlen vor der Anwendung.

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