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Reinigungsangebot schreiben: Aufbau, Begehung, Preisblatt

Ein gutes Reinigungsangebot zeigt dem Kunden, was er bekommt, und Ihnen, womit Sie rechnen können. Es besteht aus Begehung, Leistungsbeschreibung, Preis und Bedingungen. Der folgende Aufbau ist eine redaktionelle Checkliste, keine rechtlich geprüfte Vorlage. Stand: 4.11.2026.
Was gehört in ein Reinigungsangebot?
Ein Angebot braucht Angaben zu Objekt, Leistungen, Turnus, Preis und Konditionen, damit der Kunde es mit anderen vergleichen kann und Sie später darauf verweisen können. Die folgende Gliederung ist ein übliches Raster und unsere Empfehlung, kein Gesetz:
- Kunde, Objekt und Ansprechpersonen
- Leistungsbeschreibung je Raum oder Bereich (siehe Leistungsverzeichnis erstellen)
- Reinigungsturnus (Wochentage, Zeitfenster, Häufigkeit)
- Preis, mit klarer Basis (Monatspauschale oder Stundensatz)
- Sonderleistungen und Zuschläge, getrennt ausgewiesen
- Preisanpassung und Vertragslaufzeit
- Annahmefrist und Startzeitpunkt
Listen Sie Leistungen, die nicht enthalten sind, ausdrücklich auf. Das vermeidet Streit über Grundreinigung, Fenster oder Entsorgung.
Wie bereite ich die Begehung vor?
Gehen Sie mit einer Checkliste durch das Objekt und messen Sie die Zeit, nicht nur die Fläche. Der Preis ergibt sich laut den ausgewerteten Quellen aus Stundensatz mal Zeit, nicht aus der Fläche allein; typische Fehler sind veraltete Lohnkosten und ein pauschaler Quadratmeterpreis (whk-controlling).
Fragen Sie den Kunden bei der Begehung außerdem nach seinen Wünschen und Problemen: Was funktioniert heute nicht? Wie sauber soll es sein? Wer ist Ansprechperson? Gibt es Zeiten, in denen nicht gereinigt werden darf? Diese Antworten gehören ins Angebot, weil sie zeigen, dass Sie das Objekt verstanden haben.
- Flächen je Raumtyp (Büro, Flur, Sanitär, Teeküche, Treppen)
- Bodenbeläge, Besonderheiten, Verschmutzungsgrad
- Zugang, Schlüssel, Alarmanlage, Lager für Material
- Wegezeiten zwischen Objekten und Anfahrt
- Wünsche zu Zeiten (Tag oder Abend)
- Fotos und Skizzen für die Kalkulation
Wenn das Objekt unklar ist, kann eine Probereinigung helfen. Sie zeigt Ihnen, ob Ihre angenommenen Leistungswerte tragen (Leistungswerte in m² pro Stunde).
Wie rechne ich den Preis auf und stelle ihn dar?
Rechnen Sie zuerst die Stunden, dann den Verrechnungssatz, dann den Preis. Den Verrechnungssatz leiten Sie aus Lohn und Zuschlägen ab (Stundenverrechnungssatz berechnen). Als Lohnbasis gilt 2026 für Lohngruppe 1 ein Mindestlohn von 15,00 Euro je Stunde (Gesetze im Internet); für 2027 ist offen, welcher Wert gilt (Stand: 4.11.2026).
Beispielrechnung mit angenommenen Werten (keine Marktwerte, nur zum Nachrechnen):
| Schritt | Annahme / Rechnung | Ergebnis |
|---|---|---|
| Fläche | Annahme: 300 m² Büro | 300 m² |
| Leistungswert | Annahme: 200 m² je Stunde | 1,5 Stunden je Reinigung |
| Turnus | Annahme: 3 Reinigungen je Woche | 4,5 Stunden je Woche |
| Monatsstunden | 4,5 × 52 ÷ 12 | 19,5 Stunden |
| Verrechnungssatz | Annahme: 30,00 Euro je Stunde | 30,00 Euro |
| Monatspreis | 19,5 × 30,00 Euro | 585,00 Euro netto |
Nicht enthalten sind in dieser Rechnung Wegezeit, Sonderleistungen und mögliche Zuschläge. Den Verrechnungssatz und den Leistungswert müssen Sie aus Ihren eigenen Kosten und Messwerten ableiten. Die Anbieterangaben im Netz (etwa 25 bis 40 Euro je Stunde oder 2 bis 5 Euro je Quadratmeter) sind Marketingangaben mit unklarer Methodik und widersprechen sich; verwenden Sie sie nicht als Maßstab. Und als Mindestwert: Unter dem Mindestlohn darf die Kalkulation nicht liegen (Mindestpreis und Verlustaufträge).
Wie stelle ich den Preis dar?
Stellen Sie den Preis so dar, dass der Kunde die Basis versteht: Monatspauschale für den vereinbarten Turnus plus getrennte Positionen für Sonderleistungen. Wer nur eine Pauschale nennt, verliert bei Änderungswünschen Verhandlungsspielraum; wer jede Minute offenlegt, lädt zu Diskussionen ein. Üblich ist eine Pauschale mit dem Hinweis, welche Annahmen (Fläche, Turnus, Leistungsumfang) zugrunde liegen.
Eine Variante mit denselben Annahmen: Bei nur zwei Reinigungen je Woche ergeben sich 3 Stunden je Woche, also 3 × 52 ÷ 12 = 13 Stunden je Monat und bei 30,00 Euro je Stunde 390,00 Euro netto. Das zeigt, wie stark der Turnus den Preis bestimmt, und warum eine Flächenpauschale in die Irre führt.
Nennen Sie Preise netto oder brutto eindeutig. Prüfen Sie bei Rechnungen und Steuerfragen (zum Beispiel Umsatzsteuer) Ihre Angaben mit dem Steuerberater.
Welche Fehler kosten Marge?
- Veraltete Lohnkosten: Die Kalkulation rechnet noch mit dem Lohn des Vorjahres.
- Ein pauschaler Quadratmeterpreis ohne Blick auf Raumtypen und Turnus.
- Wegezeiten und Anfahrt, die im Preis fehlen.
- Sonderleistungen, die ohne Preis „mit dabei“ sind.
- Keine Regel, was bei Lohnsteigerungen geschieht.
Wie gehe ich mit Zuschlägen, Sonderreinigungen und Preisanpassung um?
Weisen Sie Zuschläge, Sonderreinigungen und eine Preisanpassungsregel getrennt aus, damit Sie Änderungen später nicht mit dem Grundpreis vermischen. Die Lohnkosten können sich ändern: Die Branchenverordnung läuft zum 31.12.2026 aus und für 2027 ist kein Betrag beschlossen; die dritte Tarifrunde am 3.11.2026 blieb ergebnislos (rationell reinigen).
Eine Preisanpassungsklausel (Lohngleitklausel) muss transparent sein; die Anforderungen beschreibt der Beitrag Preiserhöhung und Lohngleitklausel. Lassen Sie den Wortlaut von einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt prüfen; ein rechtssicherer Mustertext lässt sich hier nicht anbieten.
Legen Sie im Angebot auch das Zahlungsziel fest. Bei Zahlungsverzug zwischen Unternehmen gilt nach § 288 BGB ein Zinssatz von neun Prozentpunkten über dem Basiszins, dazu eine Pauschale von 40 Euro; der Basiszins beträgt seit dem 1.7.2026 1,52 Prozent, der Verzugszins also 10,52 Prozent (Bundesbank; Stand: 4.11.2026, Anpassung zum 1.1.2027 vorgesehen). Mehr dazu im Beitrag Zahlungsverzug bei Reinigungsrechnungen.
Wie gewinne ich Hausverwaltungen als Kunden?
Hausverwaltungen sind eine mögliche Kundengruppe, zu der aber keine belegten Erfolgszahlen vorliegen. Die Marketing-Tipps in der Literatur stützen sich überwiegend auf österreichische und US-amerikanische Quellen. Als Praxisüberlegung: Verwaltungen schätzen klare Ansprechpersonen, nachvollziehbare Leistungsbeschreibungen und schnelle Rückmeldungen auf Mängel. Sie können das im Angebot sichtbar machen, etwa durch Reaktionszeiten und einen festen Kontakt. Ob eine Hausverwaltung Ihre Rechnungen mit Umsatzsteuer oder nach anderen Regeln erwartet, klären Sie mit der Steuerberatung; für Gebäudereinigung gibt es in § 13b UStG eine Sonderregel, die nur unter bestimmten Voraussetzungen greift (13b UStG).
Wie Putzbetrieb dabei helfen kann
Putzbetrieb befindet sich in der Pilotphase. Er hat einen Kalkulator (Raumbuch, Stunden, Monatspauschale, Annahmen anpassbar) und einen Angebotseditor mit Live-Marge und PDF-Vorschau. Die Werte in der Demo sind Annahmen und Szenarien, keine Auskunft zu Preisen; Ihre Kalkulation müssen Sie selbst prüfen.
Was Sie jetzt prüfen sollten
- Enthält das Angebot Objekt, Leistungen, Turnus, Preisbasis und Annahmefrist?
- Haben Sie die Zeit vor Ort gemessen, statt nur die Fläche zu schätzen?
- Stimmt die Lohnbasis mit dem aktuellen Mindestlohn (15,00 Euro in Lohngruppe 1, Stand 2026)?
- Sind Sonderleistungen und Zuschläge getrennt ausgewiesen?
- Gibt es eine Preisanpassungsregel, die von einer Fachperson geprüft wurde?
- Haben Sie festgehalten, welche Leistungen nicht enthalten sind?
Häufige Fragen
Was gehört in ein Reinigungsangebot?
Kunde und Objekt, Leistungsbeschreibung, Turnus, Preis mit klarer Basis, Sonderleistungen, Preisanpassung, Annahmefrist und Start. Das ist eine redaktionelle Empfehlung, kein Gesetz.
Wie berechne ich den Preis für die Unterhaltsreinigung?
Aus Stunden mal Verrechnungssatz. Die Stunden ergeben sich aus Fläche, Leistungswert und Turnus; der Verrechnungssatz aus Lohn und Zuschlägen.
Warum nicht einfach einen Quadratmeterpreis nennen?
Ein pauschaler Quadratmeterpreis ignoriert Raumtyp, Turnus und Aufwand und gilt als typischer Kalkulationsfehler. Im Netz genannte Spannen sind Anbieterangaben und widersprüchlich.
Brauche ich eine Probereinigung?
Sie ist nicht vorgeschrieben, kann aber zeigen, ob Ihre Leistungswerte stimmen. Bei Ausschreibungen kann sie Teil des Verfahrens sein.
Quellen und Stand
- whk-controlling: Kalkulation Reinigung (Excel) (Stand: abgerufen 4.11.2026)
- clean-invoice: Kosten und Kalkulation Gebäudereinigung (Stand: abgerufen 4.11.2026)
- meister-job: Was kostet Büroreinigung (Stand: abgerufen 4.11.2026)
- Gesetze im Internet: TV Mindestlohn Gebäudereinigung 2024, § 2 (Stand: 4.11.2026)
- rationell reinigen: Tarifrunde drei, wieder kein Ergebnis (Stand: 3.11.2026)
- Gesetze im Internet: § 288 BGB (Stand: 4.11.2026)
- Bundesbank: Basiszinssatz zum 1. Juli 2026 (Stand: 1.7.2026)
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Stand der Angaben: 04.11.2026. Prüfen Sie zeitkritische Zahlen vor der Anwendung.
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